Metalltechnik Holtschlag GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Montagen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder sonstige Bedingungen sind nur gültig, wenn wir diesen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
1.4 Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind von uns schriftlich zu bestätigen.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und haben eine Gültigkeit von vier Wochen. Sie richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und nicht an Privatpersonen. Ein Angebot des Kunden können wir innerhalb von 2 Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Zusendung der Ware annehmen.
2.2 Für technische Daten und Werkstoffangaben gelten die branchenüblichen Näherungswerte, es sei denn, im Angebot wurden diese als verbindlich erklärt. Eine Benachrichtigung im Änderungsfall wird nur für verbindlich erklärte Eigenschaften vorgenommen.
2.3 Wir sind nicht verpflichtet, An- und/oder Vorgaben des Bestellers auf ihre Richtigkeit und/oder rechtliche Konformität zu prüfen. Die Gewähr hierfür übernimmt ausschließlich der Besteller.
2.4 Der Besteller gewährleistet, dass mit der Ausführung des Auftrages keinerlei Schutzrechtsverletzungen durch beigestellte Produkte, durch Zeichnungen oder Muster oder durch die Anwendung selbst verbunden sind. Kosten die uns aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt grundsätzlich der Besteller.
2.5 An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Spezifikationen behalten wir uns unsere Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Sollte der Auftrag nicht zustande kommen, sind diese unverzüglich zusammen mit etwaigen Kopien an uns zurückzugeben. Es bleibt uns vorbehalten, dann für besondere Ausarbeitung und Auslagen einen angemessenen Betrag zu berechnen.
2.6 Im Zuge der Vertragsverhandlungen angefertigte Zeichnungen, Entwürfe und Diskussionsbeiträge sind unverbindlich. Ansprüche gleich welcher Art kann der Besteller aus solchen Unterlagen oder Leistungen uns gegenüber nicht geltend machen, es sei denn, wir hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
3. Auftrag
3.1 Aufträge gelten erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung als angenommen. Maßgebend für den Inhalt des damit zustande gekommenen Vertrags sowie für Art und Inhalt des Auftrags ist der Text der Auftragsbestätigung. Der Besteller ist verpflichtet, diese in allen Teilen zu überprüfen und etwaige Abweichungen schriftlich zu rügen.
3.2 Abweichend davon gilt ein Auftrag von uns ebenfalls als angenommen, wenn dieser nach Bestellung/Auftragserteilung an den Auftraggeber ausgeliefert wird.
4. Lieferzeit, Lieferumfang und Verzug
4.1 Die Lieferzeit beginnt mit der restlosen technischen und kaufmännischen Klärung offenstehender Fragen/Punkte und endet mit dem Versand bzw. der Meldung der Versandbereitschaft. Werden vom Besteller Änderungen verlangt, beginnt die Lieferzeit erneut mit dem Datum der geänderten Abänderungen bzw. der neuen Auftragsbestätigung. Betriebsstörungen verlängern die Lieferzeit für den Zeitraum ihrer Dauer. Sie begründen kein Rücktrittsrecht des Bestellers. Gleiches gilt für höhere Gewalt.
4.2 Wir übernehmen keine Haftung für Lieferverzögerungen, insbesondere durch höhere Gewalt, Streik oder aufgrund von Lieferzeiten unserer Zulieferer. Betriebsstörungen verlängern die Lieferzeit für den Zeitraum ihrer Dauer. Sie begründen kein Rücktrittsrecht des Bestellers. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3 Für den Umfang der Lieferung sind unsere Angaben in der Auftragsbestätigung maßgebend. Wenn keine Auftragsbestätigung vorliegt, sind die Angaben in unserem Angebot maßgebend.
4.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.5 Sofern die Voraussetzungen von Abs. (4.4) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.6 Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so hat uns der Kunde eine mindestens 12wöchige Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann er vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Einen Schadens- bzw. Aufwendungsersatz-anspruch hat er nicht.
4.7 Soweit dem Käufer wegen einer Lieferverzögerung ein Schaden entsteht, ist der Schadensersatz für jede volle Woche der Verzögerung auf 0,5 % begrenzt, in Summe jedoch auf höchstens 5 % des Werts des betroffenen Teils der Gesamtlieferung. Etwaige Folgeschäden sind explizit ausgeschlossen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt uns vorbehalten. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Lieferort und Gefahrenübergang
5.1 Lieferungen erfolgen ab unserer Fertigungsstätte auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Wahl der Versandart erfolgt, soweit der Besteller keine Vorgaben macht, ab Werk.
5.2 Erfolgt die Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, geht die Gefahr bezüglich des Liefergegenstandes, auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, mit dem Verlassen unseres Hauses, bzw. im Annahmeverzug bei Lieferbereitschaft, auf den Besteller über.
5.3 Bei Lieferung mit Montage geht die Gefahr bezüglich des Liefergegenstandes am Tag der Übernahme in Eigenbetrieb über.
5.4 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, dann geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf diesen über.
6. Preise
6.1 Alle Preise gelten ab Werk zuzüglich Fracht/Porto, Verpackung, Versicherung und der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten für Zoll, spezielle Handhabung, Express- und Kurierlieferungen werden in Rechnung gestellt.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind die angebotenen Preise nur gültig bei Komplettabnahme der angebotenen Menge. Kosten für eine Inbetriebnahme, Montage, etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.
6.3 Die von uns in Angeboten und Kostenvoranschlägen angegebene Arbeitsaufwand versteht sich als Richtwert. Es wird stets der tatsächliche Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Sollte dieser 20% über dem in der Auftragsbestätigung veranschlagten liegen, erhält der Kunde ein Nachtragsangebot zur Freigabe.
6.4 Wird der Auftrag seitens des Bestellers storniert, stellen wir die Kosten für bereits erbrachte Leistungen unteranderem wie die Erstellung der Angebotsaufwendungen, Zeichnungs- sowie Material und bereits geleistete Lohnleistung in Rechnung.
7. Haftung und Sachmängel
7.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu prüfen und uns diese schriftlich innerhalb von fünf Arbeitstagen anzuzeigen. Verdeckte Mängel müssen uns fünf Tage nach Entdeckung ebenfalls schriftlich angezeigt werden. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige gilt die Lieferung unter Ausschluss von Ansprüchen wegen unvollständiger, unrichtiger und mangelhafter Lieferung als genehmigt.
7.2 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, schließen wir jegliche Haftung im Falle einer Inkompatibilität zu Komponenten des Bestellers aus. Ebenso wird eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen, wenn sie den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.
7.3 Sind die Liefergegenstände mangelhaft oder werden sie innerhalb der Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen von 12 Monaten vom Liefertage an gerechnet schadhaft, so können wir zwischen der Leistung von Ersatz und Nachbesserung wählen. Diese Verjährungsfrist kann sich im Einzelfall durch Hinweise in der Bedienungsanleitung verlängern. Darin ist jedoch keine Haltbarkeitsgarantie zu sehen.
7.4 Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Beseitigung des Mangels fehl, so hat der Käufer nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.
7.5 Aufwendungen für die Mängelbehebung an den im Liefervertrag genannten Erfüllungsort haben wir in vollem Umfang zu tragen. Kosten, die dadurch entstehen, dass die Liefergegenstände an einen anderen Ort gebracht wurden, trägt der Käufer.
7.6 Es bestehen keine Ansprüche,
(a) bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Käufer oder seiner Abnehmer entstanden sind
(b) wenn gesetzliche oder von uns vorgegebene Einbau- und Behandlungsvorschriften vom Käufer oder seinem Abnehmer nicht beachtet werden, es sei denn, dass der Mangel nicht auf diese Nichtbeachtung zurückzuführen ist.
7.7 Bei kundenspezifischen Lösungen, die nach Zeichnung oder Spezifikation des Bestellers angefertigt wurden, haften wir nur für die spezifikationsgerechte Ausführung.
7.8 Hat der Besteller uns wegen Rechten bei Mängeln in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Käufer die hieraus entstandenen Kosten zu tragen.
7.9 Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, ist der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.
7.10 Kostenauslösende Maßnahmen bedürfen grundsätzlich unserer vorherigen Zustimmung. Eine Kostenerstattung erfolgt nur unter Maßgabe der vorstehenden Punkte und soweit eine solche nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften vorgesehen ist.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt
8.2 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Sache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWST) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so er-werben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Haupt-sache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum über-trägt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Sache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8.4 Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.
8.5 Kundenspezifische Lösungen, Konzepte, Verfahren und Software sind urheberrechtlich geschützt. Soweit nicht anders vereinbart, gehen keinerlei Rechte zum Nachbau bzw. zur Vervielfältigung auf den Besteller über.
8.6 An gelieferter Software und Firmware hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie der Software erstellen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir zum Zwecke der Rechnungslegung sowie bei Barauszahlungen personenbezogene Daten ggf. durch Vorlage von Ausweisdokumenten erfassen und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.
9.2. Wir werden die Bestandsdaten der Kunden ausschließlich zur Abwicklung des jeweiligen Vertrages. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z. B. an den mit der Lieferung beauftragten Logistik-Partner und das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut.
9.3. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden.
9.4. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Rech auf Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an die oben genannte Adresse und Personen. Sofern die, bei uns zu dem Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten unrichtig sind, werden die Daten auf einen entsprechen Hinweis des Kunden selbstverständlich berichtigt. Die Kunden haben ferner das Recht, ihre Einwilligung in die Speicherung in die personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die zu dem Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen.
10. Geheimhaltung
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen bzw. Kenntnisse, die durch die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu wahren.
.10.2. Der Kunde darf nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung mit der gemeinsamen Geschäftsbeziehung werben.
11. Fernabsatzverträge
11.1. Sofern der Kunde Verbraucher ist (Definition s. I. Abs. 2 b) und es sich bei dem geschlossenen Vertrag um einen Fernabsatzvertrag (Definition s. Abs. 2) handelt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Absätze 3 und 4. Auf übrige Verträge finden die nachfolgenden Absätze 3 und 4 keine Anwendung.
11.2. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleitungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.
Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
11.3. Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Metalltechnik Holtschlag GmbH, Büningsweg 12, 46325 Borken, Telefax (02862) 416998,
Telefon (02862) 416990, E-Mail: (info(at)metalltechnikholtschlag.de)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür nachfolgende Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Borken.
2. Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Allgemeinklausel
14.1 Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist D-46325 Borken
14.2 Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Paragraphen. Sollte eine Regelung unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragspartner die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 01.Juni, 2023
Metalltechnik Holtschlag GmbH Büningsweg 12 46325 Borken Tel.: 02862/416990 Fax: 02862/416998
Geschäftsführer: Alfons Holtschlag Amtsgericht Coesfeld, HRB 4834 UST-IdNr.: DE 162967138St.-Nr.: 307/5902 0852